BA:Elektronenablenk-, Elektronenbeugungs- und Schattenkreuzröhren: Unterschied zwischen den Versionen

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* Implosionsgefahr bei Glasbruch (insb. Gefahr durch umherfliegende Glassplitter).
* Implosionsgefahr bei Glasbruch (insb. Gefahr durch umherfliegende Glassplitter).
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* Spannung abschalten bzw. Geräte vom Netz trennen (z. B. Not-Aus betätigen). Auf Selbstschutz achten.
* Spannung abschalten bzw. Geräte vom Netz trennen (z. B. Not-Aus betätigen). Auf Selbstschutz achten.

Version vom 5. Mai 2021, 17:08 Uhr


Betriebsanweisung

Für das Arbeiten mit
Elektronenablenk-, Elektronenbeugungs- und Schattenkreuzröhren

Universität Stuttgart, Raum: 0.343
Gefahren für Mensch und Umwelt

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  • Implosionsgefahr bei Glasbruch (insb. Gefahr durch umherfliegende Glassplitter).
  • Bei Betrieb der Elektronenablenkröhre mit Hochspannungen über 5 kV wird Röntgenstrahlung erzeugt.
  • Berührungsgefährliche Spannungen
  • Im Betrieb wird der Röhrenhals erwärmt.
  • Gefahren durch defekte elektrische Geräte, Einrichtungen und Anschlüsse.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Röhren geschützt lagern, insb. vor Stößen und Stürzen sichern.
  • Vor Inbetriebnahme Überprüfung der Geräte auf ordnungsgemäßen
  • Zustand. Insbesondere muss auf Beschädigungen (z. B. des Glaskörpers, der Leitungen) geachtet werden.
  • Auf sicheren Stand der Röhren achten, nur originale Halterungen verwenden. Röhren nicht mechanisch belasten.
  • Nur strom- bzw. energiebegrenzte Hochspannungsnetzgeräte mit nicht berührungsgefährlichen Spannungen verwenden.
  • Bei den Röhren handelt es sich um (nicht genehmigungsbedürftige) Störstrahler im Sinne des Strahlenschutzgesetzes. Die Anodenspannung darf 5 kV nicht überschreiten.
Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
  • Spannung abschalten.
  • Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der Röhren den Vorgesetzten melden. Entsprechende Röhren nicht in Betrieb nehmen und einer weiteren Nutzung entziehen.


Erste Hilfe

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  • Spannung abschalten bzw. Geräte vom Netz trennen (z. B. Not-Aus betätigen). Auf Selbstschutz achten.
  • Erste Hilfe leisten (z.B. Schockbekämpfung) bzw. Ersthelfer verständigen (Information z. B. an Sekretariat oder Hausmeister weiterleiten), Eintrag ins Verbandbuch.
  • Auch bei scheinbar folgenlosem Stromschlag Arzt aufsuchen.
  • Notruf: 112
Instanthaltung
  • Reparaturen nur von Fachleuten durchführen lassen.


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