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Version vom 7. Juli 2020, 14:45 Uhr
Betriebsanweisung
Für das Arbeiten mit Elektronenablenk-, Elektronenbeugungs- und Schattenkreuzröhren
Implosionsgefahr bei Glasbruch (insb. Gefahr durch umherfliegende Glassplitter).
Bei Betrieb der Elektronenablenkröhre mit Hochspannungen über 5 kV wird Röntgenstrahlung erzeugt.
Berührungsgefährliche Spannungen
Im Betrieb wird der Röhrenhals erwärmt.
Gefahren durch defekte elektrische Geräte, Einrichtungen und Anschlüsse.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Röhren geschützt lagern, insb. vor Stößen und Stürzen sichern.
Vor Inbetriebnahme Überprüfung der Geräte auf ordnungsgemäßen
Zustand. Insbesondere muss auf Beschädigungen (z. B. des Glaskörpers, der Leitungen) geachtet werden.
Auf sicheren Stand der Röhren achten, nur originale Halterungen verwenden. Röhren nicht mechanisch belasten.
Nur strom- bzw. energiebegrenzte Hochspannungsnetzgeräte mit nicht berührungsgefährlichen Spannungen verwenden.
Bei den Röhren handelt es sich um (nicht genehmigungsbedürftige) Störstrahler im Sinne des Strahlenschutzgesetzes. Die Anodenspannung darf 5 kV nicht überschreiten.
Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
Spannung abschalten.
Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der Röhren den Vorgesetzten melden. Entsprechende Röhren nicht in Betrieb nehmen und einer weiteren Nutzung entziehen.
Spannung abschalten bzw. Geräte vom Netz trennen (z. B. Not-Aus betätigen). Auf Selbstschutz achten.
Erste Hilfe leisten (z.B. Schockbekämpfung) bzw. Ersthelfer verständigen (Information z. B. an Sekretariat oder Hausmeister weiterleiten), Eintrag ins Verbandbuch.
Auch bei scheinbar folgenlosem Stromschlag Arzt aufsuchen.
Notruf: 112
Instanthaltung
Reparaturen nur von Fachleuten durchführen lassen.