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Version vom 7. Juli 2020, 14:48 Uhr
Betriebsanweisung
Für das Arbeiten mit Radioaktiven Präparaten unterhalb der Freigrenze
Vorschriften des StrlSchG und der StrlSchV beachten.
Strahlenschutzgrundsätze (2009/71/Euratom) sowie „Fünf A-Regel“ beachten: Abstand erhöhen, Aufenthaltsdauer verkürzen, Aktivität vermindern, Abschirmung verstärken, Aufnahme in den Körper vermeiden.
Während des Aufbaus und der Durchführung der Experimente nicht essen und trinken.
Vor Inbetriebnahme auf Unversehrtheit überprüfen. Warnschild aufstellen.
Experimente mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Präparaten unterhalb der Freigrenze (siehe Anhang 3 der StrlSchV für eine Liste der Freigrenzen) können von jeder Lehrperson nach Einweisung (jährlich wiederholen) durch den Strahlenschutzbeauftragten (SSB) durchgeführt werden.
Keine Schülerversuche (Auflagen der RiSU2013 sind nicht erfüllbar).
Mit Präparaten sachgemäß umgehen sowie unter Verschluss halten, nicht in der Sammlung liegen lassen.
Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
Experimente abrechen, radioaktives Präparat sichern und verschließen.
Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der radioaktiven Präparate dem SSB melden. Entsprechende Präparate nicht verwenden und einer weiteren Nutzung entziehen.