BA:Bauartzugelassene radioaktive Präparate: Unterschied zwischen den Versionen

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Universität Stuttgart, 5. Physikalisches Institut, AG Physik und ihre Didaktik, lizenziert unter [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de CC BY-NC-SA 4.0]
[https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative <br> Commons  Namensnennung - Nicht-kommerziell - <br> Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.]
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2025, 09:32 Uhr


Betriebsanweisung

Für das Arbeiten mit
Bauartzugelassenen radioaktiven Präparaten

Universität Stuttgart, Raum: 0.343
Gefahren für Mensch und Umwelt

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  • Gefahren durch ionisierende Strahlungen (α-, β- und γ-Strahlung).
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

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  • Vorschriften des StrlSchG und der StrlSchV beachten.
  • Strahlenschutzgrundsätze (2009/71/Euratom) sowie „Fünf A-Regel“ beachten: Abstand erhöhen, Aufenthaltsdauer verkürzen, Aktivität vermindern, Abschirmung verstärken, Aufnahme in den Körper vermeiden.
  • Während des Aufbaus und der Durchführung der Experimente nicht essen und trinken.
  • Vor Inbetriebnahme auf Unversehrtheit überprüfen. Warnschild aufstellen.
  • Experimente mit bauartzugelassenen Präparaten nach StrlSchV 2001 können von jeder Lehrperson nach Einweisung (jährlich wiederholen) durch den Strahlenschutzbeauftragten (SSB) durchgeführt werden.
  • Keine Schülerversuche (Auflagen der RiSU2013 sind nicht erfüllbar).
  • Mit Präparaten sachgemäß umgehen sowie unter Verschluss halten, nicht in der Sammlung liegen lassen.


Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
  • Experimente abrechen, radioaktives Präparat sichern und verschließen.
  • Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der radioaktiven Präparate dem SSB melden. Entsprechende Präparate nicht verwenden und einer weiteren Nutzung entziehen.
Erste Hilfe

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  • Experiment abrechen, radioaktives Präparat verschließen bzw. radioaktive Stoffe sachgerecht sichern. Auf Selbstschutz achten. SSB informieren.
  • Erste Hilfe leisten — ggf. Arzt verständigen (Information z.B. an Sekretariat oder Hausmeister weiterleiten), Eintrag ins Verbandbuch.
  • Notruf: 112
Instanthaltung
  • Schadhafte Präparate gemäß StrlSchG bzw. StrlSchV entsorgen.
  • Die Dichtheit geschlossener bauartzugelassener Präparate regelmäßig überprüfen lassen.


Name, Vorname: Datum:


88x31.png Universität Stuttgart, 5. Physikalisches Institut, AG Physik und ihre Didaktik, lizenziert unter CC BY-NC-SA 4.0